Kosten

Für eine Erstberatung werde ich mit Ihnen vor Beginn eine angemessene und faire Vereinbarung über die Vergütung treffen, die sowohl der Bedeutung der Sache, aber auch Ihrer persönlichen Situation und Leistungsfähigkeit gerecht wird.

Wenn es erforderlich wird, für Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und/oder Abwehr unberechtigter Forderungen oder Vorwürfe Verhandlungen zu führen und/oder Schriftsätze anzufertigen, so rechne ich die hierfür entstehende Gebühr grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, werde ich für Sie die Kostenübernahme von dort klären.

In jedem Fall aber werde ich Ihnen das Verhältnis zwischen anfallendem Kostenaufwand und Kostenrisiko einerseits und den Chancen andererseits  darlegen und gemeinsam mit Ihnen abwägen.

Meine Devise für Sie:

Wer nicht kämpft hat schon verloren!
Gehen Sie zum Anwalt bevor Sie es müssen!

Gesetzbücher

Berlin

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12163 Berlin

Tel: 030 21477244
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E-Mail: rechtsanwalt.friehs@arcor.de